Für die Betreiber von Aufzugsanlagen hat sich in den letzten Jahren einiges geändert: Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung, unter die nahezu alle Aufzüge fallen, ist die Verantwortung des Betreibers deutlich gestiegen. Nach dieser Verordnung besteht die Verpflichtung, für jede Aufzugsanlage ein Instandhaltungsunternehmen mit der Wartung zu beauftragen und eine Gefahrenanalyse durchführen zu lassen. Weiterhin liegt nun die komplette Verantwortung für den sicheren Betrieb und die eventuell erforderliche Befreiung eingeschlossener Personen direkt beim Betreiber.
Die AAF GmbH sorgt dafür, dass Sie als Betreiber die Ihnen auferlegte Verantwortung beruhigt in unsere Hände legen können. Durch unsere Wartungsverträge sind Sie gegenüber dem Gesetzgeber vollständig abgesichert. Die jährliche Prüfung der Anlagen durch Sachverständige wird von uns mit kompetentem und ständig geschultem Personal begleitet. An allen Aufzugsarten sämtlicher Hersteller führen wir fachmännisch Reparaturen durch.
Durch unseren 72 Stunden Service merken sie nicht einmal, wenn sich ein Problem anbahnt. Dieses wird direkt von uns analysiert und behoben. Unsere Wartungen funktionieren einwandfrei und sorgen dafür, dass dadurch weniger Störungen auftreten. Wir kontrollieren nicht nur die standardmäßig vorgeschriebenen Abläufe, sondern schauen uns auch die noch so kleinste Rolle genau an, damit auch hier Verschmutzungen, die zu größeren Problemen führen können rechtzeitig auffallen. Außerdem sorgen wir mit besten Wissen und Gewissen dafür, dass alles einwandfrei funktioniert und nehmen uns auch die Zeit, die wir brauchen um dies zu prüfen.
Hier wird nicht nach Sekunde abgerechnet, sondern nach Qualität gearbeitet!
Unser Team ist darauf bedacht, Markenunabhängig zu arbeiten. Unsere Hauptuntersuchungen erfolgen alle 2 Jahre im beisein eines Monteurs, zur Unterstützung des Prüfers.